Städtebauförderung in
Hanerau-Hademarschen
Beteiligung zu VU und IEK

Liebe Bewohner:innen
Hanerau-Hademarschens und weitere Interessierte!

Mit Aufnahme in die Städtebauförderung hat die Gemeinde Hanerau-Hademarschen die Chance, unsere Zukunft mit finanzieller Unterstützung von Bund und Land zu gestalten. Die Gemeinde wurde im Jahr 2017 in das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ aufgenommen. Zu Beginn war ein überörtlich abgestimmtes sogenanntes Zukunftskonzept Daseinsvorsorge zu erstellen. Darauf aufbauend wurde es anschließend konkreter.

Von Juni 2020 an war die BIG Städtebau GmbH beauftragt, gemeinsam mit der Gemeinde sogenannte vorbereitende Untersuchungen (VU) für das festgelegte Untersuchungsgebiet „Ortskern“ durchzuführen und ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) zu erarbeiten. Dieser Prozess bot auch Ihnen als BewohnerInnen die Gelegenheit, die Entwicklung Hanerau-Hademarschens mit Städtebauförderungsmitteln für öffentliche und private Investitionen aktiv mitzugestalten. Mit dem IEK wird der Handlungsrahmen der zukünftigen Gebietsentwicklung festgelegt, welche mit Blick auf die nächsten zehn bis 15 Jahre notwendig ist, um Hanerau-Hademarschen zukunftsorientiert zu entwickeln. Gleichzeitig bilden die VU und das IEK die zwingende Grundlage für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln.

Diese Internetseite informiert Sie über den Prozess der VU und des IEK. Die Beteiligungen der Öffentlichkeit sind diesbezüglich abgeschlossen. Die Dokumentationen stehen ebenso wie der finale Bericht von VU+IEK zum Download zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und Ihr Interesse!

Ihr Thomas Deckner
Bürgermeister Gemeinde Hanerau-Hademarschen

Quelle Luftbild: GeoBasis-DE/LVermGeo SH, BKG 2020

Finaler Bericht von VU + IEK zum Download

Bericht VU+IEK // Download
Pläne // Download
Anlage 1 Vorschlag Monitoring // Download
Anlage 2.1 Erste Öffentlichkeitsbeteiligung // Download
Anlage 2.2 Abschließende Öffentlichkeitsbeteiligung // Download
Anlage 3 Beteiligung EigentümerInnen // Download
Anlage 4 Beteiligung Träger öffentlicher Belange // Download

Wie war der Prozess?

Beschluss von VU+IEK und Sanierungssatzung
Anfang Dezember wurde in einer Sitzung der Gemeindevertretung Hanerau-Hademarschen die VU samt IEK beschlossen. Zugleich wurde die Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Ortskern“ beschlossen. Die finalen Berichtsdateien samt Anlagen stehen weiter oben auf dieser Seite zum Download bereit.
2. TöB- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Bis Ende Oktober lief die zweite Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Am 19.10.2021 fand die abschließende Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit statt. Die Dokumentation steht unten zum Download bereit.
Letzte sich aus der TöB- und Öffentlichkeitsbeteiligung ergebende Änderungen wurden in VU+IEK eingearbeitet.
2. Sitzung der Lenkungsgruppe und Vorabstimmung mit MILIG
Der Entwurf von VU und IEK wurde im Rahmen einer zweiter Sitzung der Lenkungsgruppe besprochen. Daraus resultierende Änderungen wurden eingepflegt. Zudem erfolgte im Juli 2021 die Vorabstimmung des Berichtsentwurfs mit dem zuständigen Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG).
Auswertung der Beteiligungsergebnisse
Die Beiträge der digitalen Beteiligung wurden ausgewertet. Die Dokumentation ist veröffentlicht (siehe Beteiligungsergebnisse).
1. Sitzung der Lenkungsgruppe
Die Lenkungsgruppe, die den Prozess zu VU+IEK als Steuerungsgremium begleitet, hat in einer ersten Sitzung über die Ergebnisse der Bestandsaufnahme, den Stand der Beteiligungen sowie Leitlinien und Ziele diskutiert. Auch wurden die abgeleiteten Maßnahmenvorschläge besprochen und konkretisiert.
Erarbeitung von Leitlinien, Zielen und Maßnahmen
Es wird nun erarbeitet, welche Leitlinien und Ziele sich Hanerau-Hademarschen für die zukünftige Entwicklung im Rahmen der Städtebauförderung setzt. Diese übergeordneten Formulierungen werden mit Maßnahmen konkretisiert.
Formulierung von Stärken und Missständen
Der Prozess der Bestandsanalyse ist vorerst abgeschlossen (VU). Mithilfe der Erkenntnisse aus Vor-Ort-Begehungen und aus den verschiedenen Beteiligungsprozessen wie der digitalen Beteiligung und Gesprächen mit Schlüsselpersonen kann formuliert werden, auf welche Stärken Hanerau-Hademarschen in der weiteren Entwicklung bauen kann – aber auch, an welcher Stelle Missstände Maßnahmen erforderlich machen.
EigentümerInnenbefragung
Alle EigentümerInnen im Untersuchungsgebiet wurden im Rahmen einer EigentümerInnenbefragung angeschrieben und um Informationen gebeten. Die Befragung lief bis Mitte Februar 2021.
1. Digitale Beteiligung
Die Gemeinde Hanerau-Hademarschen hat eine Online-Präsenz als Informations- und Beteiligungsmöglichkeit für alle Interessierten geschaltet. Diese dient als ergänzende Grundlage für die im nächsten Schritt abschließende Analyse und Bewertung der Bestandssituation sowie die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts. Die Beteiligung endete Mitte Februar.
Analyse und Bewertung der Bestandssituation
In einem ersten Schritt wurde eine Bestandsaufnahme innerhalb des Untersuchungsgebietes „Ortskern“ durchgeführt. Dazu haben Mitarbeitende der BIG Städtebau GmbH die Gebäude, den öffentlichen Raum, die Nutzungsstruktur sowie die technische und soziale Infrastruktur durch Vor-Ort-Begehungen erfasst und ausgewertet. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am Verfahren beteiligt.
Beginn von VU + IEK
Der Auftrag zur Durchführung der vorbreitenden Untersuchungen und der Erstellung des integrierten Entwicklungskonzepts wurde an die BIG Städtebau GmbH vergeben. Folgende Aufgabe wurde definiert: Erarbeitung einer Strategie für ein zukunftsorientiertes Lebens- und Wohnumfeld in Hanerau-Hademarschen hinsichtlich Flächen, Nutzungen, Synergien, Erschließung, Städtebau etc. als Grundlage für den nachvollziehbaren und gezielten Einsatz von Städtebaufördermitteln.
Zukunftskonzept Daseinsvorsorge
Erstellung des überörtlichen Zukunftskonzeptes Daseinsvorsorge für die Gemeinde Hanerau-Hademarschen und Umland (durch GEWOS und BIG Städtebau GmbH, weitere Informationen hierzu sowie das Konzept selbst finden Sie unter: www.hanerau-hademarschen.de/gemeinde-verwaltung/zukunftskonzept-daseinsvorsorge)
Programmaufnahme
Aufnahme der Gemeinde Hanerau-Hademarschen in das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“
Dezember 2021
September-November 2021
April-Juli 2021
Februar 2021
Februar 2021
Februar 2021
Januar 2021
Januar 2021
Dezember 2020 - Februar 2021
Juli 2020
Juni 2020
August 2018
Oktober 2017

Informationsveranstaltung vom 19.10.2021

Vorstellung der vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK)
Hanerau-Hademarschen „Ortskern“

Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen und der Entwurf für das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept für den Ortskern Hanerau-Hademarschens liegen vor. Dazu fand am 19.10.2021 eine Informationsveranstaltung im Kulturzentrum, Im Kloster 12a in Hanerau-Hademarschen statt.

Alle Interessierten waren eingeladen, sich über die Inhalte zu informieren. Die BIG Städtebau hat die Untersuchungsergebnisse, Ziele und abgeleiteten Maßnahmen präsentiert, welche voraussichtlich in den nächsten 15 Jahren im zu beschließenden Sanierungsgebiet Ortskern umgesetzt werden sollen.

Hier finden Sie die Dokumentation der Veranstaltung (Doku_Abschließende Öffentlichkeitsbeteiligung).

In der ergänzten Fragensammlung (FAQ) unten auf dieser Seite werden zusätzlich häufig gestellte Fragen beantwortet.

Beteiligungsergebnisse

Digitaler Beteiligungsschritt abgeschlossen

Die digitale Beteiligung der Öffentlichkeit ist abgeschlossen. Vielen Dank für Ihre Anmerkungen und Beiträge! Hierüber konnten wir weitere Informationen über das Untersuchungsgebiet aus erster Hand erfahren. Diese Informationen fließen in die Konzeptentwicklung ein, um passgenaue und geeignete Maßnahmen zu entwickeln.

Ihre Beiträge im Rahmen der digitalen Beteiligung wurden in einer Dokumentation zusammengefasst. Diese können Sie sich hier herunterladen.

FAQ

Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gern an die unten genannten Ansprechpartner.

Finanzhilfen von Bund und Ländern für Städte und Gemeinden, um die kommunalen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen zu können.

Das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“.

Übergeordnetes Ziel ist es, kleinere Städte und Gemeinden als wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ankerpunkte für die Region zukunftsfähig zu gestalten. Es gilt, die Versorgungsfunktionen öffentlicher Daseinsvorsorge dauerhaft, bedarfsgerecht und auf hohem Niveau für die Bevölkerung der Kommune sowie der Umlandgemeinden zu sichern.

Die Fördermittel des Bundes werden durch Mittel der Länder und der Kommunen ergänzt. Bund, Land und die jeweilige Kommune sind mit je einem Drittel beteiligt. Die Gesamthöhe der Fördermittel für die Gemeinde Hanerau-Hademarschen ist nicht vorab festgelegt. Es können jährlich Fördermittel beantragt werden.

Nach erfolgreicher Aufnahme in das Förderprogramm und dem zwingend zu erstellenden Zukunftskonzept Daseinsvorsorge müssen nun als weitere Voraussetzung die vorbereitenden Untersuchungen (VU) inklusive des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK) durchgeführt bzw. erstellt werden. Danach kann die Gemeinde jährlich Fördermittel für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen im dann festgelegten Fördergebiet beantragen.

  • Analyse der Ist-Situation und Identifikation von städtebaulichen Missständen
  • Prozessbegleitende Beteiligung und Information
  • Definition von Entwicklungszielen und Maßnahmen zur Zielerreichung
  • Abwägung der Notwendigkeit eines Sanierungsverfahrens
  • Vorschlag zur Abgrenzung des Fördergebiets

Das Untersuchungsgebiet wurde von der Gemeinde und dem Ministerium festgelegt, um eine detaillierte Analyse zu ermöglichen. Das Ergebnis der Analyse spiegelt sich im Maßnahmenplan wieder. Anhand des Maßnahmenplans wird dann die Sanierungsgebietsgrenze gezogen.

Das Verfahren wird sich auf ca. 10 – 15 Jahre erstrecken.

Um die bauliche Situation der Bestandsgebäude im Untersuchungsgebiet zu erfassen, werden im Rahmen der VU gemäß Baugesetzbuch (BauGB §141) alle Gebäude (öffentlich und privat) durch äußere Inaugenscheinnahme durch den VU Gutachter (BIG Städtebau GmbH) erfasst und hinsichtlich ihrer Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarfe eingeschätzt und nach definierten Kriterien bewertet. Sofern eine Immobilie im Maßnahmenplan eine gelbe oder rote Kennzeichnung aufweist bedeutet dies, dass durch die augenscheinliche Begutachtung von außen mittlere bis hohe Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarfe an dem Gebäude festgestellt wurden. Auf dieser Grundlage lässt sich abschätzen wie hoch der allgemeine Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf im Untersuchungsgebiet ist.

Nein. Alle EigentümerInnen in den Sanierungsgebieten können einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 7h, 10f, 11a EStG (erhöhte steuerliche Abschreibung) stellen. Vor Beginn der Bauarbeiten ist dazu der Abschluss einer Vereinbarung mit der Kommune erforderlich, damit sie nach Fertigstellung der privaten Sanierungsmaßnahmen und Nachweis der Kosten die Bescheinigung von der Gemeinde Hanerau-Hademarschen zur Vorlage beim Finanzamt erhalten können.

Warum beteiligen wir Sie?

Die Gemeinde Hanerau-Hademarschen plant Fördermittel der Städtebauförderung in Anspruch zu nehmen. Dafür müssen gemäß entsprechender Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein und Baugesetzbuch (§ 141 BauGB) zunächst die vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden. Es wird also eine umfassende Bestandserhebung und Bewertung des Untersuchungsgebiets geben. Hierbei ist die Mitwirkung und Beteiligung der Bevölkerung, Bewohnerschaft, Verwaltung und Politik von großer Bedeutung.

Ansprechpartner

Gemeinde Hanerau-Hademarschen
 
Joachim Kaak
Telefon: 04871/36-300
E-Mail: joachim.kaak@amt-mittelholstein.de
www.amt-mittelholstein.de
 
BIG Städtebau GmbH
– ein Unternehmen der BIG-BAU
 
Andreas Kiefer
Telefon: 040/3410678-33
E-Mail: andreas.kiefer@big-bau.de
www.big-bau.de
 
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