Liebe Bewohner:innen
Hanerau-Hademarschens und weitere Interessierte!
Mit Aufnahme in die Städtebauförderung hat die Gemeinde Hanerau-Hademarschen die Chance, unsere Zukunft mit finanzieller Unterstützung von Bund und Land zu gestalten. Die Gemeinde wurde im Jahr 2017 in das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ aufgenommen. Zu Beginn war ein überörtlich abgestimmtes sogenanntes Zukunftskonzept Daseinsvorsorge zu erstellen. Darauf aufbauend wurde es anschließend konkreter.
Von Juni 2020 an war die BIG Städtebau GmbH beauftragt, gemeinsam mit der Gemeinde sogenannte vorbereitende Untersuchungen (VU) für das festgelegte Untersuchungsgebiet „Ortskern“ durchzuführen und ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) zu erarbeiten. Dieser Prozess bot auch Ihnen als BewohnerInnen die Gelegenheit, die Entwicklung Hanerau-Hademarschens mit Städtebauförderungsmitteln für öffentliche und private Investitionen aktiv mitzugestalten. Mit dem IEK wird der Handlungsrahmen der zukünftigen Gebietsentwicklung festgelegt, welche mit Blick auf die nächsten zehn bis 15 Jahre notwendig ist, um Hanerau-Hademarschen zukunftsorientiert zu entwickeln. Gleichzeitig bilden die VU und das IEK die zwingende Grundlage für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln.
Diese Internetseite informiert Sie über den Prozess der VU und des IEK. Die Beteiligungen der Öffentlichkeit sind diesbezüglich abgeschlossen. Die Dokumentationen stehen ebenso wie der finale Bericht von VU+IEK zum Download zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und Ihr Interesse!
Ihr Thomas Deckner
Bürgermeister Gemeinde Hanerau-Hademarschen
Bericht VU+IEK // Download
Pläne // Download
Anlage 1 Vorschlag Monitoring // Download
Anlage 2.1 Erste Öffentlichkeitsbeteiligung // Download
Anlage 2.2 Abschließende Öffentlichkeitsbeteiligung // Download
Anlage 3 Beteiligung EigentümerInnen // Download
Anlage 4 Beteiligung Träger öffentlicher Belange // Download
Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen und der Entwurf für das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept für den Ortskern Hanerau-Hademarschens liegen vor. Dazu fand am 19.10.2021 eine Informationsveranstaltung im Kulturzentrum, Im Kloster 12a in Hanerau-Hademarschen statt.
Alle Interessierten waren eingeladen, sich über die Inhalte zu informieren. Die BIG Städtebau hat die Untersuchungsergebnisse, Ziele und abgeleiteten Maßnahmen präsentiert, welche voraussichtlich in den nächsten 15 Jahren im zu beschließenden Sanierungsgebiet Ortskern umgesetzt werden sollen.
Hier finden Sie die Dokumentation der Veranstaltung (Doku_Abschließende Öffentlichkeitsbeteiligung).
In der ergänzten Fragensammlung (FAQ) unten auf dieser Seite werden zusätzlich häufig gestellte Fragen beantwortet.
Digitaler Beteiligungsschritt abgeschlossen
Die digitale Beteiligung der Öffentlichkeit ist abgeschlossen. Vielen Dank für Ihre Anmerkungen und Beiträge! Hierüber konnten wir weitere Informationen über das Untersuchungsgebiet aus erster Hand erfahren. Diese Informationen fließen in die Konzeptentwicklung ein, um passgenaue und geeignete Maßnahmen zu entwickeln.
Ihre Beiträge im Rahmen der digitalen Beteiligung wurden in einer Dokumentation zusammengefasst. Diese können Sie sich hier herunterladen.
Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gern an die unten genannten Ansprechpartner.
Finanzhilfen von Bund und Ländern für Städte und Gemeinden, um die kommunalen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen zu können.
Das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“.
Übergeordnetes Ziel ist es, kleinere Städte und Gemeinden als wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ankerpunkte für die Region zukunftsfähig zu gestalten. Es gilt, die Versorgungsfunktionen öffentlicher Daseinsvorsorge dauerhaft, bedarfsgerecht und auf hohem Niveau für die Bevölkerung der Kommune sowie der Umlandgemeinden zu sichern.
Die Fördermittel des Bundes werden durch Mittel der Länder und der Kommunen ergänzt. Bund, Land und die jeweilige Kommune sind mit je einem Drittel beteiligt. Die Gesamthöhe der Fördermittel für die Gemeinde Hanerau-Hademarschen ist nicht vorab festgelegt. Es können jährlich Fördermittel beantragt werden.
Nach erfolgreicher Aufnahme in das Förderprogramm und dem zwingend zu erstellenden Zukunftskonzept Daseinsvorsorge müssen nun als weitere Voraussetzung die vorbereitenden Untersuchungen (VU) inklusive des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK) durchgeführt bzw. erstellt werden. Danach kann die Gemeinde jährlich Fördermittel für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen im dann festgelegten Fördergebiet beantragen.
Das Untersuchungsgebiet wurde von der Gemeinde und dem Ministerium festgelegt, um eine detaillierte Analyse zu ermöglichen. Das Ergebnis der Analyse spiegelt sich im Maßnahmenplan wieder. Anhand des Maßnahmenplans wird dann die Sanierungsgebietsgrenze gezogen.
Das Verfahren wird sich auf ca. 10 – 15 Jahre erstrecken.
Um die bauliche Situation der Bestandsgebäude im Untersuchungsgebiet zu erfassen, werden im Rahmen der VU gemäß Baugesetzbuch (BauGB §141) alle Gebäude (öffentlich und privat) durch äußere Inaugenscheinnahme durch den VU Gutachter (BIG Städtebau GmbH) erfasst und hinsichtlich ihrer Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarfe eingeschätzt und nach definierten Kriterien bewertet. Sofern eine Immobilie im Maßnahmenplan eine gelbe oder rote Kennzeichnung aufweist bedeutet dies, dass durch die augenscheinliche Begutachtung von außen mittlere bis hohe Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarfe an dem Gebäude festgestellt wurden. Auf dieser Grundlage lässt sich abschätzen wie hoch der allgemeine Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf im Untersuchungsgebiet ist.
Nein. Alle EigentümerInnen in den Sanierungsgebieten können einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 7h, 10f, 11a EStG (erhöhte steuerliche Abschreibung) stellen. Vor Beginn der Bauarbeiten ist dazu der Abschluss einer Vereinbarung mit der Kommune erforderlich, damit sie nach Fertigstellung der privaten Sanierungsmaßnahmen und Nachweis der Kosten die Bescheinigung von der Gemeinde Hanerau-Hademarschen zur Vorlage beim Finanzamt erhalten können. |
Die Gemeinde Hanerau-Hademarschen plant Fördermittel der Städtebauförderung in Anspruch zu nehmen. Dafür müssen gemäß entsprechender Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein und Baugesetzbuch (§ 141 BauGB) zunächst die vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden. Es wird also eine umfassende Bestandserhebung und Bewertung des Untersuchungsgebiets geben. Hierbei ist die Mitwirkung und Beteiligung der Bevölkerung, Bewohnerschaft, Verwaltung und Politik von großer Bedeutung.